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Land macht Vereinen das Leben schwer / Borngräber kritisiert neues Gaststättengesetz

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Ralf Borngräber hofft, in der Folge seiner Anfrage in Hannover doch noch Verbesserungen im Sinne der Vereine zu erreichen.

13. Januar 2012 1 Kommentar

Landkreis Rotenburg. „Dreht das Land den Vereinen den Zapfhahn zu?“ Diese Überschrift trägt eine Anfrage, die der örtliche SPD-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Ralf Borngräber an die Landesregierung richtet. Thema ist das seit dem Jahreswechsel gültige Niedersächsische Gaststättengesetz.

„Wollten Vereine bisher bei öffentlichen Veranstaltungen Alkohol gegen Entgelt ausschenken, benötigten sie nach dem Bundesgaststättengesetz nur eine so genannte Gestattung. Die haben die Kommunen unbürokratisch und meist kostenlos ausgegeben“, erläutert der Rotenburger Politiker. Ab sofort jedoch müsse jeder Vereinsvorsitzende der Gemeinde den Ausschank und das eventuelle Angebot von Essen unter Angabe seiner Personalien vier Wochen vorher schriftlich anzeigen, berichtet er. Außerdem habe der Vorsitzende ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

„Dieses komplizierte und teure Verfahren - auf www.buergerservice.niedersachsen.de ist von bis zu 280 Euro die Rede - erschwert die Arbeit der ehrenamtlich geführten Vereine und ist zugleich ein Ausdruck des Misstrauens ihnen gegenüber“, ärgert sich Borngräber. Betroffen seien Feuerwehren, Schützen und Sportler ebenso wie Lions- und Rotaryclubs und gegebenenfalls auch Fördervereine etwa an den Schulen. „Viele Kulturvereine zum Beispiel sind auf Einnahmen aus dem Getränkeverkauf angewiesen. Nur durch solche Mischfinanzierungen können sie die Gagen für die Künstler aufbringen. Sonst können sie ihr oft hohes Niveau nicht halten oder sogar gleich dicht machen. Das kann doch niemand wollen“, so Borngräber.

Der Abgeordnete hat für die Neuregelung umso weniger Verständnis, als auch die kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren aus mehreren Gründen schriftlich von den neuen Paragraphen abgeraten hatten. Einzelne Bürgermeister haben inzwischen sogar angekündigt, die Vorschrift nicht zu vollziehen. „Ich kann nicht einsehen, dass ein Feuerwehrchef, der hier seit Jahren seine Arbeit macht, künftig ein Führungszeugnis vorlegen muss. Das mache ich nicht mit“, zitiert zum Beispiel eine Zeitung aus Hamburg Uwe Rennwald, Samtgemeindebürgermeister aus Hollenstedt in Rotenburgs Nachbarkreis Harburg.

Mit seinen insgesamt 15 Fragen legt Borngräber den Finger in diese Wunde. „Ich hoffe, dass die Landesregierung oder zumindest die beiden Regierungsfraktionen ins Nachdenken kommen. Dann können wir vielleicht noch vor der Wahl Verbesserungen im Sinne der Vereine erreichen“, sagt er. Mit einer offiziellen Antwort rechnet der Sozialdemokrat spätestens in der letzten Februarwoche. 
 

Verfügbare Downloads Format Größe
Kleine Anfrage zum Gaststättengesetz PDF 126 KB

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1 Kommentar zu Land macht Vereinen das Leben schwer / Borngräber kritisiert neues Gaststättengesetz


Klaus Dreyer

1

am 18. Januar 2012 um 07:59 Uhr

... endlich kümmert sich mal einer um die ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen und unseren Feuerwehren - mit Sonntagsreden ist es nicht getan - wir brauchen einen Abbau und nicht einen Aufbau von Bürokratie!

Freundliche Grüße
Klaus Dreyer
Bürgermeister in Hassendorf
Ehrenvorstandsmitglied im KSB Rotenburg(Wümme)


 

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