StartGläserner Abgeordneter

Gläserner Abgeordneter

Für ihre umfangreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit erhalten die niedersächsischen Abgeordneten eine Vergütung, die in der Höhe so bemessen ist, dass sie die Unabhängigkeit der Mandatsträger sichert. Diese entspricht in etwa der Besoldung eines Beamten im höheren Dienst (Oberstudiendirektor eines Gymnasiums).

Dahinter steht der berechtigte Anspruch der Öffentlichkeit, dass Volksvertreter unbestechlich sein sollen. Ohne Diäten könnten nur Personen mit Vermögen oder hohen Einkünften ein Mandat wahrnehmen. In diesem Fall wäre die Mehrheit der Bevölkerung vom Parlament ausgeschlossen. Die Höhe der Diäten beschließt der Landtag selbst.

Die Höhe dieser so genannten Diät wird durch die unabhängige Diätenkommission vorgeschlagen und nach Veröffentlichung vom Landtag beschlossen.

Diese Kommission stützt ihren Vorschlag auf alle verfügbaren Wirtschaftsdaten. Vor den weiteren Entscheidungen des Parlamentes wird der Kommissionsbericht als Landtagsdrucksache veröffentlicht und so eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit bereits im Vorfeld ermöglicht. Damit wird eine größtmögliche Transparenz des Entscheidungsprozesses gewährleistet.

Höhe der Bezüge

Landtagsabgeordnete erhalten eine monatliche Diät in Höhe von 6.000 Euro.  Diese Bezüge sind voll zu versteuern.

Als Abgeordneter erhalte ich außerdem eine steuerfreie Aufwandspauschale zur Deckung laufender Kosten (Miete und Ausstattung Abgeordnetenbüro, Mobilität im Wahlkreis, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit etc.) in Höhe von 1048,- € monatlich. Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten aus Abgeordnetentätigkeit ist deshalb in der Steuererklärung ausgeschlossen.


Amtsausstattung als Landtagsabgeordneter

Für meine Arbeit als Abgeordneter steht mir im Landtag ein Büro zur Verfügung. Die laufenden Bürokosten bestreitet jede(r) Abgeordnete aus der Aufwandspauschale.

Als Abgeordneter stehen mir Mittel für die Beschäftigung eines Mitarbeiters (bis zu 30 Stunden) zur Verfügung. Das Personalbudget wird von der Landtagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.


Sonstige Einkünfte

Neben meiner Tätigkeit als MdL erhalte ich auch Aufwandsentschädigungen für meine Arbeit in kommunalen Räten:

Als Ratsherr der Stadt Rotenburg (Wümme) erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro. Hinzu kommen Sitzungsgelder.

Als Mitglied des Kreistags Rotenburg (Wümme) erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro. Hinzu kommen Sitzungsgelder.

Als Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde erhalte ich eine monatliche Pauschale von 345 Euro pro Monat. Hinzu kommen Sitzungsgelder.

Aus dem Betrieb einer 2,4 KW/P Fotovoltaikanlage habe ich nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung keine nennenswerten Einkünfte.


Einkommen 2009

Laut Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes hatte ich im Jahr 2009 unter Berücksichtigung von Freibeträgen (Kinder, Spenden, Sonderausgaben, Altersvorsorge etc.) ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 46.622 €.
 

Es waren 10.926 € Einkommensteuer und 600,93 € Solidaritätszuschlag zu entrichten.

 

Einkommen 2010

Laut Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes hatte ich im Jahr 2010 unter Berücksichtigung von Freibeträgen (Kinder, Spenden, Sonderausgaben, Altersvorsorge etc.) ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 48.485 €. Darin sind 825 € Ermäßigung für Zuwendungen (Spenden) an die SPD berücksichtigt. - Insgesamt habe ich im Jahr 2010 8480,16 € an die SPD gespendet.


Es waren 13.712 € Einkommensteuer und 632,79 € Solidaritätszuschlag zu entrichten.





 

 

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